Bei trimart.es setzen wir uns dafür ein, dass unsere Plattform für alle Menschen zugänglich ist, einschließlich Personen mit Behinderungen. Wir sind bestrebt, unsere Website für alle Nutzer leicht zugänglich und benutzbar zu machen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder der verwendeten Technologie.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir folgende Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf unserer Website umgesetzt:
Responsives Design: Unsere Website ist so gestaltet, dass sie mit verschiedenen Bildschirmgrößen, mobilen Geräten und Webbrowsern kompatibel ist.
Klare und konsistente Navigation: Die Inhalte unserer Website sind klar und einheitlich strukturiert, um den Nutzern die Suche nach Informationen zu erleichtern. Wir stellen außerdem geeignete Beschriftungen und Inhaltsbeschreibungen bereit, um die Navigation zu unterstützen.
Barrierefreiheit der Inhalte: Wir arbeiten kontinuierlich daran, alle Inhalte unserer Website barrierefrei zu gestalten, einschließlich Bildern und Videos, für die wir alternative Texte anbieten.
Kompatibilität mit unterstützenden Technologien: Unsere Website unterstützt assistive Technologien wie Screenreader und Tastaturnavigation.
Regelmäßige Tests: Wir testen unsere Website regelmäßig, um ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen.
Wir verpflichten uns, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns über Ihr Feedback und arbeiten stetig daran, die Nutzererfahrung zu optimieren.
trimart.es verpflichtet sich, seine Websites gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (nachfolgend Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September) barrierefrei zu gestalten.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website trimart.es (Subdomains dieser Website haben ihre eigenen Barrierefreiheitserklärungen).
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise vereinbar mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September aufgrund der nachstehend aufgeführten Punkte der Nichtkonformität.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nichtkonformität mit dem Erlass: Es können gelegentliche Bearbeitungsfehler auf einigen Webseiten sowohl im HTML-Inhalt als auch in endgültigen Dokumenten auftreten, die nach dem 20. September 2018 (Datum des Inkrafttretens des Erlasses) veröffentlicht wurden. Insbesondere können Fehler in Dokumenten mit Grafiken, komplexen Tabellen oder in elektronisch signierten Dokumenten vorliegen, die vor der Barrierefreiheitsprüfung erstellt wurden.
Unverhältnismäßige Belastung: Nicht zutreffend.
Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften: Es gibt Bürodateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Gleiches gilt für Inhalte Dritter, die nicht von uns finanziert oder entwickelt wurden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. März 2023 erstellt.
Die Methode zur Erstellung dieser Erklärung war eine Selbsteinschätzung durch die Organisation selbst.
Letzte Überprüfung der Erklärung: 29. März 2023.
Hinweise und Kontaktangaben
Sie können Mitteilungen zu Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 10.2.a des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September senden, beispielsweise:
Um auf mögliche Verstöße dieser Website hinzuweisen.
Um auf andere Zugangsprobleme zu Inhalten aufmerksam zu machen.
Um weitere Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktieren Sie uns über:
E-Mail: administracion@trimart.es
Diese Mitteilungen werden von der Generaldirektion für Webdienste, Transparenz und Datenschutz (Generalsekretariat), die für die Inhalte dieser Website verantwortlich ist, entgegengenommen und bearbeitet.
Sie können auch barrierefreie Informationen anfordern, wenn diese nicht den Anforderungen entsprechen, entweder weil sie ausgeschlossen oder wegen unverhältnismäßiger Belastung befreit sind; oder eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung einreichen.
[Link zum Verfahren für barrierefreie Informationsanfragen und Beschwerden] (neues Fenster) – Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September.
Durchsetzungsverfahren
Mit diesem Verfahren können Sie:
Die Ablehnungsgründe für eine Anfrage oder Beschwerde zu barrierefreien Informationen einsehen und anfechten,
Die Ergreifung angemessener Maßnahmen fordern, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind,
Oder darlegen, warum die Antwort Ihrer Meinung nach nicht den Anforderungen entspricht.
[Link zum Beschwerdeverfahren] (neues Fenster), das an die für die Barrierefreiheit dieser Website verantwortliche Stelle zu richten ist. Wenn sich die Beschwerde gegen eine Handlung dieser Stelle richtet, ist der hierarchische Vorgesetzte zu kontaktieren.
Optionale Inhalte
Die derzeit sichtbare Version dieser Website stammt aus März 2023, zu diesem Zeitpunkt wurde der Stand der Barrierefreiheit überprüft.
Seit diesem Datum werden tägliche Teilprüfungen der neuen oder geänderten Webinhalte (Vorlagen, Seiten und Enddokumente) durchgeführt, um die Einhaltung der Norm UNE-EN 301549:2019 sicherzustellen, unter Berücksichtigung der Ausnahmen des königlichen Erlasses.
Zu den getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit gehören unter anderem:
Verwendung von alternativen Texten für Bilder.
Links enthalten Angaben zu ihrer Funktion oder ihrem Ziel.
Einsatz von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.
Weitere Informationen zu den unterstützten Browsern und Versionen finden Sie auf der Seite Rechtlicher Hinweis.